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Die Zelter-Plakette
Die Stiftung
Die Zelter-Plakette wurde im Jahr 1956 "als Auszeichnung für Chorvereinigungen, die sich in langjährigem Wirken besondere Verdienste um die Pflege der Chormusik und des deutschen Volksliedes und damit um die Förderung des kulturellen Lebens erworben haben" von Bundespräsident Theodor Heuss gestiftet (Stiftungserlass vom 7. August 1956). Unter demselben Datum sind die "Richtlinien für die Verleihung der Zelterplakette" veröffentlicht, die auch das Antragsverfahren vorgeben. Sie wurden am 25. Juli 1960 ergänzt. Die Plakette zeigt auf der Vorderseite Carl Friedrich Zelter (1758-1832), auf der Rückseite den Bundesadler mit der Umschrift "Für Verdienste um Chorgesang und Volkslied". Sie wird zusammen mit einer Urkunde überreicht. Die Verleihung
Die Zelter-Plakette wird frühestens aus Anlass des einhundertjährigen Bestehens eines Chores auf dessen Antrag durch den Bundespräsidenten verliehen. Voraussetzung für die Verleihung ist der Nachweis, dass sich der Chor in ernster und erfolgreicher musikalischer Arbeit der Pflege des Chorgesanges gewidmet und im Rahmen der örtlich gegebenen Verhältnisse künstlerische oder Volksbildende Verdienste erworben hat. Der Aushändigung der Plaketten geht in jedem Jahr - traditionsgemäß am Sonntag Laetare drei Wochen vor Ostern - zur Verleihung auf Bundesebene ein zentraler Festakt an wechselnden Orten voraus. Bei diesem Festakt überreicht der Bundespräsident oder dessen Vertreter einem der auszuzeichnenden Chöre die Zelter-Plakette und die Urkunde stellvertretend für alle Chöre, die diese Ehrung im gleichen Jahre erfahren. Auf Landesebene erfolgt die Übergabe der Plaketten und Urkunden in der Zeit nach dem zentralen Festakt. In einigen Ländern findet eine Festveranstaltung statt, in der der jeweilige Kultusminister die Plaketten und Urkunden aushändigt. In anderen Bundesländern erfolgt die Aushändigung durch den zuständigen Regierungspräsidenten oder dessen Beauftragten bei einem Jubiläumsfest des Chores oder bei anderer Gelegenheit. Auskunft hierüber erteilt das zuständige Kultusministerium. |
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